Die Parteien sind sich einig, dass die von der DDSK erstellten Templates, insbesondere Dokumentationen, Verzeichnisse, Regelwerke, Programme (oder Teile hiervon, wie bspw. Tools, Add-ons), gleich auf welchem Medium und in welchem digitalen oder analogen Format, als schutzwürdig und schutzfähig gelten, insbesondere im Sinne des Urheberrechtsgesetzes, der besonderen Leistungsschutzrechte, des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen und weiterer unmittelbarer oder mittelbarer Bestimmungen zum Schutze des geistigen Eigentums (fortan: IP), und demgemäß von den Kunden der DDSK zu beachten und auch im Verhältnis zu Dritten zu schützen sind.
Die originären Nutzungs- und Verwertungsrechte am IP liegen insoweit ausschließlich bei der DDSK, jede Nutzung und/oder Verwertung des IP durch Dritte bedarf der ausdrücklichen Einräumung bzw. Gestattung durch die DDSK (Lizenzerteilung).
Die DDSK beansprucht ihr IP, soweit rechtlich zulässig, insofern auch für die Ergebnisse des Einsatzes von KI wie auch für deren Herbeiführung durch ihre besonderen Prozesse und ihr Know-how, etwa im Prompting; dies sowie die hierdurch generierten Ergebnisse stellen das einheitliche IP der DDSK dar und sind als im Sinne von Ziff. I zu behandeln und zu schützen.
Dies schließt für den Bereich der Softwarelösungen der DDSK die jeweiligen Entwicklungsansätze der DDSK, deren Umsetzungstechniken inkl. Prompting - und deren Ergebnisse mit ein.
Für die Lizenzierung (siehe oben Ziff. I) gilt im Einzelnen:
Macht ein Dritter einem Kunden der DDSK gegenüber in Ansehung des IP der DDSK eigene Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten, welche unmittelbar aus der Leistung der DDSK resultieren, geltend, und beeinträchtigt oder verhindert dies die eingeräumte Nutzung des IP der DDSK durch den Kunden, so ist der Kunde verpflichtet, diese Geltendmachung unverzüglich textförmlich der DDSK anzuzeigen.
Unter der Voraussetzung der unverzüglichen textförmlichen Anzeige durch den Kunden und unter der weiteren Voraussetzung, dass sich der geltend gemachte Anspruch unmittelbar auf IP der DDSK bezieht, das der Kunde nicht bearbeitet oder in sonstiger Weise verändert hat, verpflichtet sich die DDSK, die Rechtsverteidigung gegen die geltend gemachten Ansprüche Dritter auf eigene Kosten zu Übernehmen und dem Kunden etwaige gesetzliche Aufwendungen zu erstatten, die diesem aufgrund eines rechtskräftigen Urteils entstehen.
Dies setzt voraus, dass der Kunde ohne Einverständnis der DDSK kein gerichtliches Verfahren mit dem Dritten führt und auch keine Ansprüche anerkennt, sondern stattdessen der DDSK die alleinige Verteidigung gegen die erhobenen Ansprüche überlässt.
Soweit dies rechtlich oder tatsächlich nicht möglich ist, wird der Kunde der DDSK die Kontrolle über das Verfahren einräumen und im Übrigen ausschließlich im Einvernehmen mit der DDSK handeln. Die DDSK ist berechtigt, dem Kunden in diesen Fällen eine Ersatzleistung zur Verfügung zu stellen, die dem vom Dritten beanstandeten IP der DDSK in Umfang und Qualität entspricht und die der Kunde annehmen wird, es sei denn, dies ist dem Kunden im Einzelfall nicht zumutbar.
Nimmt der Kunde die Ersatzleistung an, bestehen keine weiteren Ansprüche des Kunden gegen die DDSK mit Ausnahme der in diesem Abschnitt festgelegten Ansprüche auf Kostenübernahme bzw. Kostenerstattung.
Die Erteilung und Übertragung von Lizenzen für das IP der DDSK bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der DDSK und sind in ihrer rechtlichen Wirksamkeit aufschiebend bedingt durch die vollständige Bewirkung der zugehörigen Zahlung; bis dahin ist eine etwaige vorherige Nutzung zeitbefristet und widerruflich.